Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Wilts.me – Business & Event Fotografie (Stand 02.11.2025)
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Wilts.me – Sascha Wilts (nachfolgend „Fotograf“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Mit der Buchung eines Shootings oder einer fotografischen Dienstleistung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
§2 Vertragsschluss und Buchung
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Fotograf eine Buchung schriftlich per E-Mail, Online-Buchungssystem oder durch Angebotsannahme bestätigt hat.
Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.
Termine gelten erst dann als verbindlich reserviert, wenn eine entsprechende Bestätigung oder Anzahlung erfolgt ist.
§3 Leistungsbeschreibung und künstlerische Freiheit
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung. Der Fotograf ist in der künstlerischen Gestaltung der Aufnahmen frei. Reklamationen hinsichtlich Stil, Lichtsetzung, Ausdruck oder Perspektive sind daher ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, den Fotografen bei der Durchführung des Shootings nach bestem Wissen zu unterstützen (z. B. durch Pünktlichkeit, Kooperation und Beachtung von Anweisungen).
§4 Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Zur Terminreservierung kann eine Anzahlung bis zu 30 % des Honorars fällig werden. Bei Aufträgen für Unternehmen ist eine Teilzahlung nach Projektabschnitten zulässig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnet.
§5 Stornierung, Rücktritt und Terminverschiebung
Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen.
- Bis 7 Tage vor dem Termin: kostenfrei
- Weniger als 7 Tage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 50 % des Honorars
Bereits geleistete Anzahlungen werden bei fristgerechter Stornierung angerechnet oder erstattet.
Bei Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt des Fotografen wird – soweit möglich – ein Ersatztermin oder Ersatzfotograf angeboten.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
§6 Lieferung, Bearbeitungszeit und Datenübergabe
Die Bearbeitung und Lieferung der finalen Bilder erfolgt in der Regel innerhalb von 3 bis 30 Tagen nach dem Shooting, je nach Umfang des Shootings.
Die Lieferung erfolgt digital über eine Online-Galerie und bleibt ab dem Zeitpunkt der Auslieferung 1 Monat verfügbar.
Der Fotograf liefert ausschließlich bearbeitete Endbilder; eine Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien) erfolgt grundsätzlich nicht.
Technische Abweichungen in Farbe, Kontrast oder Helligkeit zwischen verschiedenen Ausgabemedien (Monitor, Druck etc.) sind möglich und stellen keinen Mangel dar.
Im vereinbarten Preis sind 1 Korrektur der Retuschen/Bearbeitungen pro Bild innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung enthalten. Weitergehende Retuschen oder zusätzliche Bearbeitungen werden mit bis zu 15€ pro Bild berechnet, je nach gewähltem Paket. Sonderwünsche, wie umfangreiche Compositings, Designanpassungen oder künstlerische Nachbearbeitung, werden nach Aufwand gesondert angeboten.
§7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung des Honorars erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern für den vereinbarten Zweck:
Privatkunden: ausschließlich private Nutzung (z. B. Social Media, Drucke).
Businesskunden: Nutzung für eigene Unternehmenskommunikation (z. B. Website, Social Media, Flyer).
Eine kommerzielle Weitergabe, Bearbeitung oder Verfremdung der Bilder bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Bei gewerblicher Nutzung ist die Namensnennung „Foto: Sascha Wilts / wilts.me“ erforderlich. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmungen, kann der Fotograf eine Nachlizenzierung oder Vertragsstrafe verlangen.
